Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Teil des Vertrages. Bitte lesen Sie sie aufmerksam durch, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

1. Leistungsbeschreibung

Die Angebote der Hundeschule Hansehund werden im Folgenden unter dem Begriff „Veranstaltungen“ zusammengefasst.
Welche Leistungen zwischen Hansehund GbR und dem Teilnehmer vereinbart werden, richtet sich nach der Leistungsbeschreibung der Homepage. Hansehund GbR behält sich aber vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen des Programms, bezüglich Inhalt und Ablauf bekannt zu geben. Hansehund GbR erklärt, dass notwendige kurzfristige Änderungen und Verschiebungen des zeitlichen Ablaufs möglich sind. Hansehund GbR wird etwaige Änderungen, soweit möglich, im Einvernehmen der Teilnehmer vornehmen, um dem Vertragsziel so nah wie möglich zu kommen. Ebenso wird der Umfang der Leistung erhalten bleiben.

2. Anmeldung

Mit seiner Anmeldung zum Training in der Hundeschule Hansehund, oder einer der Hundeschule Hansehund organisierten Veranstaltung erklärt der Teilnehmer, die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Anmeldungen können schriftlich per mail oder über das Online-Formular erfolgen. Der Teilnehmer erhält daraufhin eine schriftliche Bestätigung. Eine Anmeldung zu den Kursen der Hundeschule Hansehund ist verbindlich. Wann genau der Start-Termin der jeweiligen Gruppe stattfindet, klärt die Hansehund GbR noch mal genau mit dem Kunden ab. Die Gruppenstunden der Junghundegruppe 1 und 2 müssen an fünf bzw. sechs aufeinanderfolgenden Terminen genommen werden (Ausnahme s. 4.a.).

3. Zahlung

Die Kosten der jeweiligen Veranstaltung sind auf der Homepage aufgeführt. Durch die Anmeldung zur Veranstaltung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der anfallenden Kosten in bar oder per Überweisung. Zahlung erfolgt bei Einzelstunden und Kursangeboten direkt vor oder nach der Stunde, bei Kurspaketen in der zweiten Stunde für die weiteren Stunden im Voraus gemäß der aktuellen Preise, bei Vorträgen oder Workshops mit Erhalt der Rechnung.
Bei Reisen gilt vorbehaltlich schriftlich vereinbarter Abweichungen: Der Teilnehmer leistet nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises. Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der vollständige Reisepreis muss bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn bei Hansehund GbR eingegangen sein. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Bei Zahlungsverzug werden ohne weitere Zahlungsaufforderung die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben. Hansehund GbR behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
Alle Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, wegen streitiger Gewährleistungsansprüche die Gebühr zu reduzieren, zurückzuhalten, oder mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.

4. Rücktritt durch den Teilnehmer

4.a. Rücktritt von Kursstunden

Eine Absage oder Verschiebung von Einzelstunden (Ausnahmen siehen 4.b. und 4.c.) durch den Teilnehmer ist bis mindestens 24 Stunden vorher möglich. Es gelten auch hinterlassene Nachrichten auf dem Anrufbeantworter oder per Mail. Erfolgt keine oder eine spätere Absage, wird die Unterrichtsstunde/Prüfung berechnet. Vom Teilnehmer abgesagte Stunden des geschlossenen Junghundekurses können nicht nachgeholt werden und berechnet. Die Welpengruppen finden ebenfalls als geschlossener Kurs mit Anmeldung vom Start in der Gruppe bis zur 16. Woche des Hunde statt. Vom Kunden abgesagte Stunden in der Welpengruppe können nicht nachgeholt werden und werden berechnet. Bereits gebuchte Stunden sind nicht übertragbar.

Läufige Hündinnen können an Kursen nicht teilnehmen. Der bereits geleistete Kurspreis wird nicht erstattet.

Die 10ner-Mantrail-Karte ist nach Kaufdatum 6 Monate gültig. Bis dahin nicht eingelöste Stunde können nicht nachgeholt werden. Absagen für gebuchte Mantrail-Gruppen müssen 72 Stunden vorher per Mail erfolgen, ansonsten wird der Termin berechnet. Die Hansehund GbR behält sich vor, Trailorte aufgrund von zu hohen Temperaturen oder kurzfristigen Baustellen/Straßensperrungen zu ändern. Eine Änderung der Trailorte berechtigt nicht zur Absage des Termins.

Der Rücktritt von der Hundeführerscheinprüfung muss mindesten 48 Stunden im Voraus per Mail mitgeteilt werden. Ansonsten fällt eine Ausfallgebühr von 40 Euro an.

4.b. Rücktritt von Workshops, Veranstaltungen, Tageswanderungen, Vorträgen

Der Teilnehmer kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag/der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen. Die Stornierungskosten sind wie folgt gestaffelt:
• früher als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten für den Teilnehmer
• ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% der Teilnahmegebühr
• ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 100% der Teilnahmegebühr
Bei einem Rücktritt kann der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer benennen. Tritt ein Dritter in den Vertrag mit ein, so haften der ursprüngliche Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Gesamtbetrag und die durch den Rücktritt entstandenen Mehrkosten. Hansehund GbR kann den Ersatzteilnehmer ablehnen, wenn er die Anforderungen der Veranstaltung nicht leisten kann, oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen gegen eine Teilnahme sprechen.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
Das Widerrufsrecht bezüglich Fernabsatzverträge findet laut BGB § 312 Absatz b Nr. 6 keine Anwendung. Der Kunde/Teilnehmer hat kein Recht auf Widerruf.

4.c. Rücktritt von Reisen

Der Teilnehmer kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Zeitpunkt des Rücktrittes ist der schriftliche Eingang bei der Hansehund GbR. Im Falle des Rücktritts kann Hansehund GbR ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffene Vorbereitung, den Aufwand der Rücktrittsbearbeitung und des entgangenen Gewinnes, geltend machen. Die Stornierungskosten sind wie folgt gestaffelt:
• bis 8 Wochen vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
• ab 6 Wochen vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
• ab 14 Tagen vor Reisebeginn 100% des Reisepreises
Bei einem Rücktritt kann der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer benennen. Tritt ein Dritter in den Vertrag mit ein, so haften der ursprüngliche Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Gesamtbetrag und die durch den Rücktritt entstandenen Mehrkosten. Hansehund GbR kann den Ersatzteilnehmer ablehnen, wenn er die Anforderungen der Veranstaltung nicht leisten kann, oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen gegen eine Teilnahme sprechen. Hansehund GbR empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

5. Rücktritt durch Hansehund GbR

5.a. Rücktritt von Kursstunden

Die Hundeschule Hansehund behält sich vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde den Unterricht bewusst stört, der Kunde im Zahlungsrückstand ist, oder der Kunde sich entgegen dem Tierschutz-Gesetz verhält. Bereits gezahlte Gebühren – auch für nicht in Anspruch genommene Stunden – werden nicht erstattet. Bei Ausfall des Einzeltrainings durch Verschulden der Hundeschule Hansehund werden die entsprechenden Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Bei Ausfall der Kursstunden läuft der Kurs in der Folgewoche gewohnt weiter, die ausgefallene Stunde wird nicht berechnet.
Die Trainingsstunden finden bei jeder Witterung statt, es sei denn die Hundeschule Hansehund sagt die Stunden ab. Die Hundeschule Hansehund behält sich vor Trainingsorte, -zeiten und -tage zu verschieben.

5.a. Rücktritt von Workshops, Veranstaltungen, Wanderungen, Vorträgen

Ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 5 AGB, wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält, insbesondere wenn andere Kunden oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden. Bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Dabei wird der eingezahlte Betrag voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht. Bei Ausfall des Kursleiters/Referenten, z.B. durch plötzliche Erkrankung, und in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen. Der Veranstalter wird sich gegebenenfalls um eine schnellstmögliche Ersatz-Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht für eventuell darüber hinausgehende Schäden, die einem Kunden durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen.

5.b. Rücktritt von Reisen

Die Hansehund GbR kann vom Vertrag zurücktreten:
• Ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 4 AGB, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden.
• Bis sechs Wochen vor Beginn der Reise unter Rückerstattung des gesamten Betrages, wenn die nötige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
• Bei Ausfall des Kursleiters/der Kursleiterin oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Reise unzumutbar erschweren.
In den beiden letzten Fällen wird in Einvernehmen mit den Teilnehmern möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.

6. Kündigung bei Reisen wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise durch bei Vertragsabschluss unvorhersehbare höhere Gewalt gefährdet, unzumutbar erschwert oder beeinträchtigt, können beide Vertragsparteien die Reise kündigen. Kommt es zu einer Kündigung des Vertrages, kann die Hansehund GbR für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Kosten für die Rückbeförderung trägt der Teilnehmer selbst.

7. Reisepreisänderungen

Eine Preiserhöhung nach Vertragsabschluss durch die Hansehund GbR ist zulässig. Nachträgliche Änderungen sind allerdings nur möglich, wenn zwischen Buchung und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und wenn sich die Mehrkosten durch erhöhte Beförderungs- Übernachtungs-, Verpflegungs- oder Transportkosten ergeben. Eine Erhöhung des Reisepreises muss schriftlich mitgeteilt und mit genauen Angaben der Berechnung versehen werden. Die Änderung des Reisepreises, oder eine erhebliche Änderung der vertraglichen Leistung, teilt die Hansehund GbR unverzüglich per Email mit. Bei einer Erhöhung um mehr als 5% oder einer wesentlichen Änderung der Vertragsleistung kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten, muss dies aber bis 10 Tage nach Erhalt der Änderungen schriftlich mitteilen.

8. Haftung der Hansehund GbR

Hansehund GbR haftet, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt, für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt und soweit es sich nicht um vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden handelt, ist die Haftung auf den dreifachen Teilnahmepreis der Leistung beschränkt.
Die Hundeschule Hansehund übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Alle Begleitpersonen sind durch den Kunden in Kenntnis des Haftungsausschlusses zu setzen. Die Teilnahme aller Unterrichtsstunden oder Prüfungen erfolgt auf eigenes Risiko. Der Kunde haftet für die von sich, oder seinem Hund verursachten Schäden. Für Hunde besteht grundsätzlich Versicherungspflicht und ein gültiger Impfungsnachweis ist erforderlich.

Daneben gilt bei Reisen ferner:

Für alle Schadensersatzansprüche gegen Hansehund GbR und seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Hansehund GbR für Sachschäden pro Kunde und Reise mit maximal der dreifachen Höhe des Reisepreises. Dem Teilnehmer wird in diesem Zusammenhang der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen Hansehund GbR ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Wird im Rahmen einer Reise, oder zusätzlich zu dieser, eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt Hansehund GbR insoweit Fremdleistungen. Hansehund GbR haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die dem Teilnehmer gegenüber ausdrücklich hin zu weisen ist. Bei Reisen mit besonderen Risiken, z. B. mit Expeditionscharakter, übernimmt Hansehund GbR im Hinblick auf diese Risiken (z. B. planmäßige Programmdurchführung) keine Haftung. Hansehund GbR haftet nicht für Unfälle oder Erkrankungen im Zusammenhang mit Exkursionen, Besichtigungen usw. An Programmteilen wie Wanderungen, Bergbesteigungen, Baden, sportlichen Betätigungen aller Art (z. B. Bergtouren) sowie ähnlichen mit Risiken verbundenen Betätigungen beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Hansehund GbR haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Bankettbesuche, Ausstellungsbesuche etc.). Hansehund GbR haftet nicht für Leistungen, die zusätzlich zu den im Reisevertrag genannten vor Ort erbracht und /oder vermittelt werden.

9. Mitwirkungspflicht der Teilnehmer

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Trainers/Tourenleiters Folge zu leisten und so aktiv am Trainingsziel mitzuwirken. Eine Erfolgsgarantie ist nicht gegeben, da der Erfolg maßgelblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Teilnehmers abhängt. Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund regelmäßig geimpft und entwurmt und außerdem ungezieferfrei, in den behördlichen Fristen gemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Teilnehmer den Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
Beanstandungen sind dem Trainer/Tourenleiter unverzüglich mitzuteilen.
Ferner gilt bei Reisen: wird die Beanstandung nicht unverzüglich der Hansehund GbR oder dem Tourenleiter gemeldet, kann kein Anspruch auf Minderung geltend gemacht werden. Sollte ein Teilnehmer die Reisen aus persönlichen Gründen (z.B. konditioneller Schwäche) vorzeitig abbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Reisekosten. Die Hansehund GbR bemüht sich, die nötigen körperlichen Voraussetzungen genau zu beschreiben.
Schäden am Reisegepäck müssen zur Wahrung von Ansprüchen sofort bei Feststellung dem Beförderungsunternehmen angezeigt werden.

10. Gewährleistung

Hansehund GbR weist darauf hin, dass Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden können, wenn der Teilnehmer es nicht schuldhaft unterlassen hat, einen bestehenden Mangel der Hansehund GbR anzuzeigen. Wird die Leistung der Hansehund GbR durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Teilnehmer, nach Bekanntgabe und Einhaltung einer angemessenen Frist zur Abhilfeschaffung, vom Vertrag zurücktreten. Die Kündigung ist nur zulässig, wenn der Mangel nicht zu beseitigen ist, oder die Hansehund GbR sich weigert, den Mangel zu beseitigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

11. Pass-, Visa- Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften für Reisende

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der durch Hansehund GbR mitgeteilten Pass-, Visa- Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile durch Nichteinhaltung der Bestimmungen gehen zu Lasten des Teilnehmers, es sei denn sie sind durch Falschinformation enstanden.

12. Verjährung von Ansprüchen

Alle Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

14. Vorbehalt von Berichtigungen

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

15. Datenschutz

Die Hansehund GbR ist berechtigt, persönliche Daten elektronisch zu speichern. Hansehund GbR nutzt die Daten ausschließlich zur Organisation der vertraglichen Leistungen.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Hamburg.

AGB Hundebetreuung

  • Hansehund kooperiert mit Hamburger-Hundemeute, Stina Hahn. Hansehund kooperiert ebenso mit Fenris Dogwalking, Eileen Schauffele. Der Betrieb der Tagesbetreuung unterliegt der Obhut von Hamburger-Hundemeute, bzw. Fenris Dogwalking.

Der Hundehalter sichert mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages zu,

  • dass sein Hund sozialverträglich ist.
  • dass sein Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose (Virushusten nach Absprache), frei von parasitären oder ansteckenden Erkrankungen ist.
  • Änderungen im Gesundheitszustand des Hundes sind sofort mitzuteilen, insbesondere bei ansteckenden Krankheiten. Ebenso ist der Verdacht einer ansteckenden Krankheit bekanntzugeben.
  • dass sein Hund behördlich gemeldet und im Hamburger Hunderegister registriert und gechipt ist,
  • dass sein Hund über eine Haftpflichtversicherung verfügt (diese ist in Kopie an Hamburger-Hundemeute auszuhändigen),
  • Hamburger-Hundemeute über eventuelle behördliche Auflagen bzgl. des Hundes zu informieren.
  • Es können keine läufigen Hündinnen aufgenommen werden. Sollte dennoch eine läufige Hündin in unsere Betreuung gebracht werden, wird für eine mögliche Deckung während der Betreuungszeit und deren Folgen keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
  • Wir behalten uns vor, einen während unserer Betreuung bis dato sozial verträglichen Hund, nach mehrmaligen Verhaltensauffälligkeiten von dieser auszuschließen.
  • Sollte sich herausstellen, dass Angaben des Hundehalters in dem Betreuungsvertrag unzutreffend sind, steht Hamburger-Hundemeute das Recht der fristlosen Kündigung, sowie pauschaler Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Vergütung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder Schadenersatz zu.
  • Hamburger-Hundemeute verpflichtet sich, den Hund nach den Vorschriften des Tierschutzgesetzes und dessen Nebenbestimmungen zu betreuen und zu versorgen.
  • Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Hamburger-Hundemeute den Hundehalter während der Betreuung telefonisch erreichen kann. Alternativ benennt der Hundehalter eine dritte Person, die weisungsberechtigt ist.
  • Dem Hundehalter ist bekannt, dass Fotografien/ Videos von seinem Hund angefertigt werden können, diese dann auch veröffentlicht werden (z.B. Facebook, Instagram, Homepage) und zu Werbezwecken genutzt werden können.
  • An gesetzlichen Feiertagen und Wochenenden findet kein Gassiservice statt.
  • Mündliche Vereinbarungen haben keine vertragliche Gültigkeit und müssen in schriftlicher Form erfolgen

Haftung

  • Hamburger-Hundemeute verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
  • Der Hundehalter bleibt während der Betreuungszeit durch Hamburger-Hundemeute Eigentümer des Tieres im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung)
  • Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr bei Hamburger-Hundemeute abgegeben wird.
  • Der Hundehalter wird über die Form der Unterbringung und Haltung in einem Beratungsgespräch aufgeklärt. Dem Hundehalter ist bekannt, dass sein Hund in der Gruppe betreut wird, es kann zu Auseinandersetzungen unter den Hunden kommen. Verletzungen des Hundes durch andere Hunde gehören zum Risiko der Gruppenhaltung. Dieses Risiko ist vom Halter zu tragen.
  • Dem Hundehalter ist bewusst, dass sein Hund in der Gruppe unangeleint auch in öffentlichen Hundeauslaufgebieten ausgeführt wird.
  • Der Hundehalter wird von Hamburger-Hundemeute unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.
  • Trotz sorgfältiger Betreuung kann es passieren, dass ein Hund entweicht und nicht auffindbar ist. Sollte das Tier trotz aller Bemühungen nicht gefunden werden, besteht ein Schadenersatzanspruch im Rahmen der Hamburger-Hundemeute
  • Zivilrechtliche Schadenhaftung schließt Hamburger-Hundemeute vertraglich aus.
  • Hamburger-Hundemeute schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  • Im Falle einer Schlüsselübergabe für die Betreuung des Hundes wird diese schriftlich festgehalten.
  • Hamburger-Hundemeute haftet nicht für Schäden jeglicher Art, Diebstahl etc. in der Wohnung/Haus des Hundehalters.
  • Hamburger-Hundemeute haftet nicht für Halsbänder, Geschirre, Leinen, mitgebrachtes Spielzeug oder am Hund befestigte Marken. Wenn nicht deutlich ist, welcher Hund Ursache/Schuld war bei einem Schaden, werden die Kosten unter den Hundehaltern der beim Schaden betroffenen Hunde aufgeteilt.
  • Hamburger-Hundemeute haftet nicht für Schäden/Beschmutzung in der Wohnung des Halters, die vom eigenen Hund verursacht werden.
  • Für Schäden am Eigentum des Hundehalters die durch Hamburger-Hundemeute verursacht worden sind, haftet Hamburger-Hundemeute bis zur maximalen Grenze der abgeschlossenen Betriebshaftpflicht.
  • Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die als Folge nicht vermeldeter Informationen über den Hund, und/oder aufgrund falscher Informationen bezüglich der Gesundheit des Hundes, entstehen.
  • Der Hundehalter haftet uneingeschränkt für Schäden oder Verletzungen am Hund und auch für solche, die vom Hund verursacht wurden.
  • Für Schäden die der Hund während der Betreuungszeit gegenüber Dritten (Hund/Mensch) anrichtet, haftet alleine der Hundehalter.
  • Für durch den Hund verursachte Schäden (zerbissene Polster, Innenverkleidung, übermäßige Verschmutzungen) am Transportfahrzeug von Hamburger-Hundemeute haftet der Hundehalter.

Rechte der Hamburger-Hundemeute

  • Hält der Betreuer aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung für dringend notwendig, so willigt der Hundehalter bereits jetzt ein, dass die Hamburger-Hundemeute den Hund in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt allein der Hundehalter.
  • Sollte der Hundehalter, ohne die Hamburger-Hundemeute zu informieren, seinen Hund nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit abholen, ist die Hamburger-Hundemeute berechtigt, den Hund einem Tierheim zu übergeben. Alle entstehenden Kosten sind allein vom Hundehalter zu tragen.

Zahlung/ Kündigung

  • Mit der Anmeldung ist die Zahlung der Gebühr fällig. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug per Überweisung oder in bar vor Ort bei der Abgabe des Hundes zu erfolgen.
  • Anmeldungen gelten bis zur Kündigung. Die Kosten sind jeweils bis zum 10. des laufenden Monats zu überweisen, ansonsten behält sich Hamburger-Hundemeute das Recht vor, den Hund bis auf weiteres nicht mehr mitzunehmen.
  • Kurzfristige Absagen, innerhalb des laufenden Monats, können nicht berücksichtigt und nicht angerechnet werden.
  • Zusätzliche Leistungen, wie eine verlängerte Betreuungszeit oder ein Tierarztbesuch, sind bei Abholung des Hundes zu begleichen.
  • Bei Abholung vor dem vereinbarten Abholtermin hat der Hundehalter keinen Anspruch auf anteilige Rückvergütung des Gesamtpreises.
  • Der Betreuungsvertrag kann von beiden Parteien jeweils zum Monatsende mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Unbeschadet davon bleibt das Recht der außerordentlichen Kündigung.

Allgemeine Bestimmungen

  • Nach einmaliger Unterzeichnung erstreckt sich deren Gültigkeit auf jeden folgenden Aufenthalt des Hundes in der Tagesbetreuung von Hamburger-Hundemeute.
  • Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
  • Alle Angebote freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
  • Hamburger-Hundemeute und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem Willen beider Vertragspartner rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.